Unterrichtsbedingungen
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Die Unterrichtslektionen werden quartalsweise in Rechnung gestellt.
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Bei Krankheit des Lehrers wird die Lektion nachgeholt oder nicht verrechnet.
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Kann die Schülerin/der Schüler die Lektion nicht wahrnehmen, muss sie spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden.
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Abgesagte Lektionen können innerhalb der nächsten 2 Wochen nachgeholt werden. Ausnahmen gelten bei längerer Krankheit oder bei Unfall (Arztzeugnis) und werden individuell geregelt.
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Die Kündigung des Musikunterrichts muss mindestens 4 Wochen vor Quartalsende erfolgen (schriftlich oder mündlich), sonst verlängert sich die Anmeldung automatisch um ein weiteres Quartal.
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Wird der Unterricht innerhalb eines Quartals beendet, gilt das ganze Quartal als geschuldet.
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Mit ihrer/seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt sich die Schülerin/der Schüler (bzw. die gesetzliche Vertretung) mit den Unterrichtsbedingungen einverstanden.