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Anmeldung Musikunterricht

Unterricht

 

Unterrichtsbedingungen

 

  • Die Unterrichtslektionen werden quartalsweise in Rechnung gestellt.
     

  • Bei Krankheit des Lehrers wird die Lektion nachgeholt oder nicht verrechnet.
     

  • Kann die Schülerin/der Schüler die Lektion nicht wahrnehmen, muss sie spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt oder verschoben werden.
     

  • Abgesagte Lektionen können innerhalb der nächsten 2 Wochen nachgeholt werden. Ausnahmen gelten bei längerer Krankheit oder bei Unfall (Arztzeugnis) und werden individuell geregelt.
     

  • Die Kündigung des Musikunterrichts muss mindestens 4 Wochen vor Quartalsende erfolgen (schriftlich oder mündlich), sonst verlängert sich die Anmeldung automatisch um ein weiteres Quartal.
     

  • Wird der Unterricht innerhalb eines Quartals beendet, gilt das ganze Quartal als geschuldet.
     

  • Mit ihrer/seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular erklärt sich die Schülerin/der Schüler (bzw. die gesetzliche Vertretung) mit den Unterrichtsbedingungen einverstanden.

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